Die Stadtverwaltung hat soeben mitgeteilt, dass der Saarbrücker Christkindlmarkt stattfindet. Er startet etwas verspätet am kommenden Mittwoch, 24.11.2021. Damit der Weihnachtsmarkt unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Regeln durchgeführt werden kann, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. An den Verzehrständen gilt 2G und in der Innenstadt gilt 3G.

Die 3G-Regel in der Innenstadt wird durch eine Allgemeinverfügung geregelt, die der Oberbürgermeister Uwe Conradt heute erlassen hat. Sie betrifft folgende Straßen:

  • Reichstraße (ab Saarbahngleise) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirchstraße
  • Hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße einschl. zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirchstraße, Cora-Eppstein-Platz,  Fassstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz 

Die Maskenpflicht wird für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres gelten, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die Maskenpflicht hin.

Während des Verzehrs von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. Voraussetzung für die Entbindung der Maskenpflicht ist die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Mit dieser Regelung möchte die Landeshauptstadt Gästen der Saarbrücker City im rechtlich zulässigen Rahmen eine größtmögliche Sicherheit bieten.